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Kosten

Honorar.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen und wie wir sie vereinbaren.

Transparenz ist mir wichtig. Eine Honorarnote soll niemanden überraschen, deshalb sprechen wir über die Kosten, bevor Sie mich beauftragen, nicht danach. Das Honorar vereinbaren wir nach einem der folgenden Modelle.

Honorarmodelle

Rechtsanwaltstarif
In zivilgerichtlichen Verfahren mit durchschnittlichem Aufwand rechne ich in der Regel nach dem Rechtsanwaltstarif ab, etwa bei Vertrags- und Schadenersatzstreitigkeiten. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und dem konkreten Verlauf des Verfahrens; maßgeblich sind das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Stundensatz
Für komplexere oder individuelle Angelegenheiten, etwa in Strafsachen, bei umfangreichen Schadenersatzfällen oder auch bei manchen zivilgerichtlichen Verfahren, verrechne ich nach Stundensatz. Der Stundensatz wird vorab mit Ihnen vereinbart.
Pauschalhonorar
Bei der Errichtung von Immobilienverträgen verrechne ich grundsätzlich ein Pauschalhonorar, meist als fixen Prozentsatz des Kaufpreises. Die Höhe hängt vom konkreten Aufwand ab, etwa von der Notwendigkeit grundverkehrsbehördlicher oder verlassenschaftsgerichtlicher Genehmigungen.

Barauslagen, etwa Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge, Sachverständigenkosten, Reisekosten und ähnliche Auslagen, werden gesondert verrechnet. Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Kostenersatz im Verfahren

Wer ein Gerichtsverfahren gewinnt, hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass die unterlegene Partei die Verfahrenskosten ersetzt. Dieser Ersatz richtet sich nach dem RATG und kann geringer sein als das vereinbarte Honorar. Wird nur teilweise obsiegt, werden die Kosten anteilig geteilt.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, hole ich für Sie die Deckungszusage ein. Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten trägt, entscheidet die Versicherung nach ihren Bedingungen.

Verfahrenshilfe

Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, ohne den notwendigen Unterhalt zu gefährden, kann bei Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Über den Antrag entscheidet das Gericht.

Mag. Elisabeth Zick, LL.M.

Rechtsanwältin in Wien für Zivilrecht, Schadenersatz und Strafrecht.

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