Kosten
Honorar.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen und wie wir sie vereinbaren.
Transparenz ist mir wichtig. Eine Honorarnote soll niemanden überraschen, deshalb sprechen wir über die Kosten, bevor Sie mich beauftragen, nicht danach. Das Honorar vereinbaren wir nach einem der folgenden Modelle.
Honorarmodelle
Barauslagen, etwa Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge, Sachverständigenkosten, Reisekosten und ähnliche Auslagen, werden gesondert verrechnet. Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kostenersatz im Verfahren
Wer ein Gerichtsverfahren gewinnt, hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass die unterlegene Partei die Verfahrenskosten ersetzt. Dieser Ersatz richtet sich nach dem RATG und kann geringer sein als das vereinbarte Honorar. Wird nur teilweise obsiegt, werden die Kosten anteilig geteilt.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, hole ich für Sie die Deckungszusage ein. Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten trägt, entscheidet die Versicherung nach ihren Bedingungen.
Verfahrenshilfe
Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, ohne den notwendigen Unterhalt zu gefährden, kann bei Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Über den Antrag entscheidet das Gericht.